Evangelische Kirchengemeinde Oberkochen - Titelleiste

Spenden

Wenn Sie die Arbeit unserer Gemeinde oder einzelner Arbeitsbereiche durch Ihre Geldspende unterstützen möchten, sind wir Ihnen sehr dankbar.

Bei Spenden bis 50,- EUR legen Sie bitte Ihre Überweisung an die Kirchengemeinde dem Finanzamt als Spendennachweis vor. Bei Spenden ab 50 EUR und mehr erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen.

Spendenkonto:

Für Ihrer Spendenüberweisungen verwenden Sie bitte das Konto der Evangelischen Kirchenpflege.

 

Brot für die Welt

In der Advents- und Weihnachtszeit rufen wir verstärkt zu Opfern und Spenden für "Brot für die Welt" auf. Die Organisationt leistet Entwicklungshilfe in der "Dritten Welt", indem sie Hilfsprojekte zur Selbsthilfe fördert und Spenden sammelt.

Für Ihrer Spendenüberweisungen verwenden Sie bitte das Konto der Evangelischen Kirchenpflege, Verwendungszweck "Brot für die Welt".

 

Weltmissionsprojekt 

Es ist eine gute Tradition der Gemeinden in der ev. Landeskirche Württemberg jedes Jahr Weltmissionsprojekte finanziell zu unterstützen. Die Landeskirche stell dazu einen Katalog mit ca. 100 Projekten zusammen, Für dieses Jahr haben wir folgendes Projekt gewählt:

Hilfe für Straßenkinder und Slumkinder in Lima, Peru (Ein Projekt von Indicamino e. V., Trossingen)
Rings um L ima sieht man das gleiche Bild: E in kilometerbreiter Gürtel der Elendshütten,
meist aus Brettern oder Abfallmaterial gefertigt, erstreckt sich über die steilen Hänge. Dort,
wo e igentlich niemand etwas mit den „ Grundstücken“ anfangen kann und dies k aum
vorstellbar ist, dort werden diese Hütten hingebaut. Das Dach besteht meist aus Bastmatten,
welche keinen ausreichenden Schutz b ieten. Die Hütten bestehen maximal aus zwei
Räumen. Eine geregelte Wasserversorgung gibt es nicht, es wird mit Tankwagen angefahren
und dann gegen Barbezahlung verkauft.
Viele Kinder wohnen in den Slums von Lima oder als Straßenkinder: Waisen und Kinder, die
aus z errütteten Familien k ommen; die Eltern getrennt, die Mutter oder der Vater im
Gefängnis oder flüchtige Verbrecher, d ie Geschwister g ewalttätig oder d rogensüchtig. Wie
soll unter solchen Umständen ein unschuldiges Kind die notwendige Liebe erfahren?
Inmitten einer Welt mit menschenunwürdigen Bedingungen, inmitten von Gewalt, Drogen,
Prostitution, K riminalität und Elend, leben viele M enschen in Peru. Aber inmitten dieser
Elendsviertel in wüstenähnlichem Gebiet sind wir auch mit unserer Hilfe präsent und können
so z u manchem N euanfang verhelfen. Die Corona-Pandemie hat vielen Familien z u allem
noch die bescheidenen Möglichkeiten genommen, sich mit dem Straßenverkauf von Waren
ein Mindesteinkommen zu erwerben. Als S oforthilfe bieten wir materielle und medizinische
Hilfe an, vor allem aber Kinderspeisungsprogramme, denn den Kindern gilt unsere spezielle
Aufmerksamkeit. Sie sind in der Regel unterernährt und können oft die Kosten einer
Schulbildung nicht aufbringen Auch sollen diese Bedürftigen die christliche Botschaft hören
und so neue Hoffnung bekommen. In den Slums von Lima organisieren wir zusätzlich Schulund
Berufsausbildung und Nachhilfe, u m den Kindern eine bessere L ebensgrundlage z u
ermöglichen. Für bereits Gestrandete gibt es Arbeitslosenhilfe, B eschaffung v on
Arbeitsmöglichkeiten, Resozialisierung und Hilfestellung zur Schaffung einer
Lebensgrundlage. So wollen wir unseren Beitrag leisten, gerne auch in Ihrem Namen. Ihnen
herzlichen Dank!

Auch die Stadt Oberkochen leistet jährlich einen entwicklungspolitischen Beitrag. In den letzten Jahren gingen jeweils auf den Vorschlag der Evang. Kirchengemeinde 4000.- € an dieses oder ähnliche Projekte.

Für Ihrer Spendenüberweisungen verwenden Sie bitte das Konto der Evangelischen Kirchenpflege, Verwendungszweck "Weltmissionsprojekt"

 

 

Kirchensteuern

Kirchensteuer

Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag, den die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei ihren Mitgliedern erhebt.
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur staatlichen Einkommens- bzw. Lohnsteuer erhoben. Sie wird von der staatlichen Finanzverwaltung eingezogen und an die Landeskirche abgeführt.
Wer Fragen zur Kirchensteuer hat, bekommt am Kirchensteuertelefon unter 0800 – 7137 137 von Steuerexperten des Oberkirchenrats in Stuttgart kostenlos Auskunft montags bis freitags von 9 – 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 - 16 Uhr.
Nähere Informationen siehe auch untenstehende Links.

Gemeindebeitrag

Im Dezember 2006 beschloss der Kirchengemeinderat, ab dem Jahr 2007 alle Oberkochener Gemeindeglieder um einen freiwilligen Oberkochener Gemeindebeitrag zu bitten. Der Hintergrund für die Einführung eines solchen Gemeindebeitrages ist, dass die Einnahmen aus der Kirchensteuer mittelfristig nur noch eine finanzielle Grundsicherung der kirchlichen Arbeit vor Ort auf einem deutlich niedrigeren Niveau als bisher gewährleisten werden. Die Einnahmen aus dem Oberkochener Gemeindebeitrag fließen ausschließlich in die kirchliche Arbeit in Oberkochen und helfen so, dass die Kirchengemeinde ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft erfüllen oder vielleicht sogar ausbauen kann.
Die Bitte um den Oberkochener Gemeindebeitrag wird an alle evangelischen Haushalte gerichtet. Sie ist mit der Hoffnung verbunden, dass die früheren Kirchgeldzahlerinnen und –zahler auf jeden Fall zum Kreis derer gehören werden, die sich am Oberkochener Gemeindebeitrag beteiligen und dass sich darüber hinaus möglichst alle Gemeindeglieder mit einem großen oder kleinen zusätzlichen Betrag beteiligen. Unter dem Motto "Meine Kirche – dafür habe ich etwas übrig" wird jedes Jahr Anfang März an alle evangelische Haushalte in Oberkochen ein Informationsblatt verteilt, in dem für die Beteiligung am Oberkochener Gemeindebeitrag geworben wird. Der freiwillige Oberkochener Gemeindebeitrag kann beim Finanzamt als Spende steuerlich geltend gemacht werden.

Die Konten der Kirchengemeinde, auf die der Gemeindebeitrag überwiesen werden kann, finden Sie unter Kirchenpflege.

Kirchensteuerbefreiung

Von der Kirchensteuer befreit sind Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Menschen in ähnlichen Situationen. Außerdem bezahlen nicht steuerpflichtige Familienangehörige keine eigene Kirchensteuer.