Evangelische Kirchengemeinde Oberkochen - Titelleiste

Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst anlässlich des Abschiedes von einem Verstorbenen. In diesem Gottesdienst erweist die christliche Gemeinde so dem Verstorbenen den letzten Liebesdienst, begleitet die Angehörigen beim Abschied und verkündigt angesichts des Todes die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote.


1. Ein Angehöriger ist verstorben. Was ist zu tun?
2. Wer kann kirchlich bestattet werden?
3. Trauergespräch und die Vorbereitung darauf
4. Bestattungen auf dem Evangelischen Friedhof

1. Ein Angehöriger ist verstorben. Was ist zu tun?
Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung setzen Sie sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung.
Der Termin der Bestattung wird vom Bestatter und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Das Pfarramt oder der Bestatter alleine können keine Terminabsprachen treffen. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch zwischen den Angehörigen und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer statt in der Regel bei der Trauerfamilie.

Folgende Formen sind für den evangelischen Bestattungsgottesdienst möglich:
- bei Erdbestattungen: Beerdigungsgottesdienst am Tag der Beerdigung.
- bei Feuerbestattungen: Aussegnungsfeier vor der Einäscherung oder Urnentrauerfeier in Verbindung mit der Urnenbeisetzung.

Gerne kommt die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer zu einer Aussegnungsfeier zu der Familie des Verstorbenen. Dies kann geschehen bevor der Verstorbene oder die Verstorbene aus dem Haus getragen wird. Eine solche Aussegnungsfeier am Sterbebett können Sie auch im Familienkreis selber gestalten. Einen Vorschlag für eine kleine Andacht im Trauerhaus finden Sie im Evangelischen Gesangbuch unter Nr. 832.

2. Wer kann kirchlich bestattet werden?
Eine kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der Verstorbene oder die Verstorbene beim Tod Mitglied der evangelischen Kirche war.
In Ausnahmefällen kann auch ein Verstorbener, der nicht Mitglied der evangelischen Kirche war, auf Bitte der Angehörigen kirchlich bestattet werden. In solchen Fällen trifft die Entscheidung über eine kirchliche Bestattung die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer nach Rücksprache mit den erreichbaren Kirchengemeinderäten.
Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Kindstod: Auch wenn ein Kind vor der Taufe stirbt, kann es selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Das gilt auch für totgeborene Kinder.

3. Trauergespräch und die Vorbereitung darauf
Das Trauergespräch vor der kirchlichen Bestattung dient dazu, das Leben des oder der Verstorbenen noch einmal zu bedenken und den Bestattungsgottesdienst gemeinsam vorzubereiten. Für das Trauergespräch kann es hilfreich sein, wenn die Angehörigen die Familienbibel und das Gesangbuch des oder der Verstorbenen - falls vorhanden - ansehen. Dort sind oft persönliche Glaubenszeugnisse vorhanden, z.B. der Konfirmationsspruch, der eventuell für das Trauergespräch oder auch den Bestattungsgottesdienst eine Hilfe sein kann.
Außerdem ist es gut, wenn sich Angehörige über Liedwünsche Gedanken machen. Das können alte oder neue Kirchenlieder sein, die der Verstorbenen oder dem Verstorbenen etwas bedeutet haben, oder solche, die die Angehörigen gerne beim Bestattungsgottesdienst singen wollen.
Wenn Sie darüber hinaus bestimmte Musikwünsche für die Bestattungsfeier haben, ist es gut, dies frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abzusprechen. Nicht alle Musikstücke eignen sich für einen evangelischen Gottesdienst, und der Organist hat nicht alle Stücke in Noten oder in seinem Repertoire bereit.

Evangelischer Friedhof

Wir nehmen als Einzelne und als Gemeinschaft unsere Verantwortung für das Gemeinwohl in der Stadt wahr. Auch die Erhaltung des Evangelischen Friedhofes ist ein Beitrag hierzu.
(aus dem Leitbild der Evangelischen Kirchengemeinde Oberkochen)


Der Evangelische Friedhof liegt zwischen der Blumen- und der Bühlstraße und grenzt an die Katzenbachstraße an.

Bestattungen auf dem Evangelischen Friedhof
Evangelische Gemeindeglieder aus Oberkochen oder deren Ehepartner können auf dem Evangelischen Friedhof bestattet werden. Auf dem Evangelischen Friedhof sind Beisetzungen ohne kirchliche Bestattung nicht möglich.
Bei Bestattungen auf dem Evangelischen Friedhof findet zuerst ein Trauergottesdienst in der Versöhnungskirche statt.
Die Friedhofsgebühren orientieren sich an den städtischen Friedhofsgebühren.

 

Nähere Informationen
erhalten Sie bei Kirchenpflegerin.