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Kircheneintritt

Das Verfahren für den Kircheneintritt wurde in den letzten Jahren in der Evangelischen Kirche vereinfacht.
 
Im Folgenden erhalten Sie deshalb einige Informationen dazu, wie man in die Evangelische Kirche eintritt:

Eintritt durch Taufe
Wiedereintritt
Eintritt und Übertritt
Verfahren bei Eintritt und Wiedereintritt

Eintritt durch Taufe:

Wer noch nicht getauft ist, kann nur durch die Taufe Mitglied einer christlichen Kirche werden. Die Anzahl der Taufen von Erwachsenen oder Jugendlichen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen.

Nur wer irgendwann einmal getauft wurde, aber inzwischen keiner Kirche mehr angehört, kann in die Kirche (wieder-)eintreten.

Wiedereintritt:

Wer irgendwann einmal aus der Evangelischen Kirche ausgetreten ist und heute wieder Mitglied der Evangelischen Kirche werden möchte, braucht lediglich gegenüber einer kirchlichen Stelle den Wunsch zu erklären, der Evangelischen Kirche wieder angehören zu wollen. Die betreffende Person gehört dann ab diesem Moment wieder der Kirche an - ohne weiteres Prüfungs- oder Genehmigungsverfahren. Ein geordnetes schriftliches Aufnahmeverfahren (siehe unten) ist dennoch von Nöten.

Der Wunsch zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche kann bei jedem Evangelischen Pfarramt einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland geäußert und dann auch schriftlich vollzogen werden. Der Wiedereintritt muss nicht beim Wohnsitzpfarramt erfolgen.

Seit neuestem ist dies auch telefonisch möglich.
Das kostenlose Info-Telefon der Landeskirche 0800 8138138 ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, außer an Feiertagen besetzt.
Sie können Ihren Wunsch, wieder der Evangelischen Kirche angehören zu wollen auch per Mail äußern: komm.emh@elk-wue.de

Eintritt und Übertritt:

Wer früher einer anderen christlichen Kirche angehörte, kann einen Antrag auf Aufnahme in die Evangelische Kirche stellen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Gemeindepfarrerin oder der zuständige Gemeindepfarrer nach Anhörung des Kirchengemeinderats. Wer nie einen evangelischen Tauf-, Konfirmanden- oder Religionsunterricht besucht hat, erhält eine Einführung in den evangelischen Glauben, um so auch mit dem Selbstverständnis der Evangelischen Kirche vertraut zu werden.

Die Evangelische Kirche wirbt Mitglieder anderer christlicher Kirchen nicht ab. Wer dennoch zur evangelischen Kirche übertreten will, sollte mit dem Evangelischen Pfarramt Kontakt aufnehmen und ein Gespräch vereinbaren.

Verfahren bei Eintritt und Wiedereintritt:

Bei Interesse an einem Wiedereintritt oder Eintritt mit dem Evangelischen Pfarramt Kontakt aufnehmen und ein Gespräch vereinbaren.

Gegebenenfalls Antrag auf (Wieder-)Aufnahme in die Kirche stellen. Das Formular dafür ist im Pfarramt erhältlich.

Die Aufnahme in die Kirche kann formlos durch das beidseitige Unterschreiben einer Aufnahmeurkunde erfolgen.

In der Regel erfolgt die offizielle Aufnahme in die Kirche im Rahmen einer kleinen Aufnahmefeier im Gottesdienst. An dieser Aufnahmefeier nehmen neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem neuen Kirchenmitglied, zwei Mitglieder des Kirchengemeinderats als Aufnahmezeugen teil. Die Teilnahme am Gottesdienst und die Aufnahmefeier verdeutlichen, dass der Kircheneintritt nicht zu allererst ein bürokratischer Akt ist, sondern ein geistlicher Vorgang zu dem ein Bekenntnis vor Gott gehört und die Aufnahme in die Gemeinschaft in der Kirchengemeinde vollzogen wird.

Das Einwohnermeldeamt wird über die Aufnahme in die Kirche unterrichtet und führt ab diesem Zeitpunkt die betreffende Person wieder als evangelisch. Dieser Eintrag wird dann gegebenenfalls auch auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen und führt dann dort zum Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt.
    

 
Pfarramt.Oberkochendontospamme@gowaway.elkw.de 

    
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