Evangelische Kirchengemeinde Oberkochen - Titelleiste

Trauung

Bei der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes gesegnet. Die Gemeinde tritt in der Fürbitte für die Eheleute und ihre Ehe ein. Durch ihr Ja bekennen sich die Eheleute vor Gott und der Gemeinde öffentlich dazu, dass sie ihre Ehe christlich führen wollen.


Wenn Sie kirchlich heiraten wollen …

… setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Evang. Pfarramt in Verbindung, bevor Sie andere Absprachen (Termin, Lokal ...) für Ihre Hochzeit treffen


  • wegen des Termins für die kirchliche Trauung (Schulferienzeiten sind oft schwierig!)
  • zur Vereinbarung eines Traugespräches
  • wegen der Unterlagen zur Trauanmeldung.

 

1. Organisatorisches und Unterlagen

2. Konfessionsverschiedene Paare

3. Traugespräch und die Vorbereitung darauf

1. Organisatorisches und Unterlagen

Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen.
Für die Anmeldung zur Trauung, für die Sie im Pfarramt ein Formular erhalten, brauchen beide Partner folgende Angaben:


  • die Konfession der Eltern
  • Datum und Ort der Taufe (keine Taufurkunde nötig)
  • Datum, Ort und Denkspruch der Konfirmation


Nach der standesamtlichen Eheschließung muss die Heiratsurkunde dem Pfarramt übergeben werden, spätestens am Tag der kirchlichen Trauung.

2. Konfessionsverbindende Paare

Die Trauung erfolgt nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Paares die kirchliche Trauung stattfindet. Im Folgenden ist immer eine evangelische Trauung zugrunde gelegt.

a) römisch-katholischer Partner

Für den römisch-katholischen Partner ist die Befreiung (Dispens) von der katholischen Eheschließungsform (Formpflicht) nötig. Um diese beim Bischof einzuholen, ist der katholische Pfarrer, in dessen Gemeinde der Partner wohnt, behilflich. Nach erteiltem Dispens ist auch eine evangelische Trauung für die katholische Kirche kein Hinderungsgrund zur Anerkennung der Eheschließung. Die evangelische Trauung kann auf Wunsch auch mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen durchgeführt werden.

b) Partner anderer christlicher Kirchen

Gehört einer der Partner einer anderen christlichen Kirche an (Methodisten, Baptisten usw.), so sollte die örtliche Gemeinde über die anstehende Trauung benachrichtigt werden.

c) Partner, der keiner Kirche angehört

Ist einer der Partner aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft, kann nach einem Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin auf Wunsch beider Partner eine kirchliche Trauung gewährt werden, sofern das Dekanatamt die Genehmigung erteilt.

3. Traugespräch und die Vorbereitung darauf

Der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin vereinbaren mit dem Brautpaar ein Traugespräch, in dem es um gegenseitiges Kennen lernen, das evangelische Eheverständnis und die Vorbereitung des Traugottesdienstes geht.
a) Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe auf dem Standesamt geschlossen. Was auf diesem Hintergrund die kirchliche Trauung sein kann, ist Gegenstand des Gesprächs.
b) Daneben liegt ein Schwerpunkt des Traugesprächs auf der Vorbereitung des Traugottesdienstes.
Deshalb sollten Sie sich bitte vor dem Traugespräch über Ihren Trautext (über den der Pfarrer/die Pfarrerin dann die Trauansprache hält) und über Liedwünsche Gedanken machen. Anregungen für Trautexte und Liedwünsche finden Sie in einer Zusammenstellung, die Sie im Pfarramt zusammen mit dem Formular zur Trauanmeldung erhalten oder als Download im unteren Bereich dieser Seite.
Wenn sie bestimmte Musikwünsche haben und wenn von Familienangehörigen oder Freunden musiziert werden soll, ist es gut, dies frühzeitig mit der Pfarrer oder der Pfarrerin abzusprechen. Nicht alle Musikstücke eignen sich für einen evangelischen Gottesdienst und der Organist hat nicht alle Stücke in Noten oder in seinem Repertoire bereit.

Es ist üblich, dass bei einer kirchlichen Trauung das Brautpaar für den Blumenschmuck in der Kirche sorgt. Dafür sollten Sie sich mit dem Mesner der evangelischen Kirche in Verbindung setzen (Telefonnummer erfahren Sie im Pfarramt).
Der Gottesdienst wird durch Filmen und Fotografieren sehr gestört. Deshalb ist es während des Gottesdienstes untersagt. Erlaubt ist eine mit Stativ fest installierte Videokamera auf der Empore. Vor und nach dem Gottesdienst kann gerne in der Kirche fotografiert werden.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Eheschließung mit einem Gottesdienst feiern und öffentlich zum Ausdruck bringen wollen, dass Sie Ihr gemeinsames Leben in der Verantwortung vor Gott führen wollen.
 
 
Pfarramt.Oberkochendontospamme@gowaway.elkw.de    
   

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Trausprüche

 

 

Weiterführende Links

 

www.trauspruch.de